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Polizist spionierte mir nach:
Neue Zwangsanmeldung!

 

Nachdem der damalige Zwangsanmelde-Blog ja durch den NDR-Justitiar massiv zensiert wurde, habe ich vom NDR nun wieder die Gelegenheit erhalten, erneut in einem Blog eine Zwangsanmeldung zu dokumentieren. Damals war ich "Teilnehmer" Nr. 151 806 585, diesmal werde ich als "Teilnehmer" Nr. 480 962 020 bezeichnet.

Das Verfahren der TNNr. 151 806 585 ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Nachdem der NDR das Verwaltungsgerichtsverfahren verloren hatte, ist er in die Berufung gegangen. Da wird es demnächst zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht kommen. Ich melde mich, wenn es soweit ist. Außerdem war ja erst kürzlich das Verwaltungsauskunftserzwingungsverfahren gegen mich beendet worden.

Ich möchte in diesem Zusammhang nochmal auf die allgemeinen Hinweise zum Thema Zwangsanmeldungen hinweisen.

Nun aber zu dem neuen Verfahren gegen mich:

 

Das neue Zwangsanmeldetagebuch

 

26. Mai 2011

Wie aus der Überschrift zu ersehen ist, spielt diesmal die Hamburger Polizei eine ganz entscheidende Rolle dabei. Ein Polizist hat über eine Halteranfrage herausgefunden, welches Kennzeichen mein damaliges Auto hatte. Er ist daraufhin außerhalb seines Reviers auf die Suche gegangen und ist "fündig" geworden. Ich bin übrigens seit Mitte Mai 2009, also seit 2 Jahren autofrei und ein Fan von Bussen und Bahnen in Hamburg, die bekanntlich vom HVV betrieben werden. Außerdem habe ich eine verbilligte Dauerfahrkarte als Promotionsstudent. Aber das nur nehenbei.

Hier nun das triumphale Schreiben des NDR vom letzten Dezember mit der Ankündigung, dass man mich nun endlich wieder ins Boot holen, und als Sklave für sich arbeiten lassen möchte. Seit meiner Abmeldung im April 2005 bin ich ja ein freier Mann.

Leider musste ich einiges schwärzen, doch dazu mehr in der Offenen Email an den NDR-Intendanten Lutz Marmor etwas weiter unten.

 

 

Interessant, gell? Solche eigenmächtigen "Anmeldungen" (Zwangsanmeldungen) sind im RfGebStV überhaupt nicht vorgesehen. Man hätte ggf. über § 4 Abs. 5 RfGebStV ein Verwaltungszwangsverfahren zur Erlangung von Auskünften durchführen können. Da ich kein "Teilnehmer" bin, auch das nur, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vorliegen, dass ich Rundfunkgeräte zum Empfang bereit halte. Da ich seit nun 2 Jahren überhaupt kein Auto mehr für den Einbau eines Rundfunkgerätes bereithalte und die vorliegenden Informationen vollkommen unseriös sind, wäre ein solches Auskunftserzwingungsverfahren ohnehin mit großen Risiken für die Anstalt verbunden. Einfach Anmelden ist da natürlich praktischer. Und es wird eben seeehr viel Geld benötigt! Da nimmt man es denn eben nicht so genau...

Auf dieses Schreiben habe ich gar nicht geantwortet, weil es eh sinnlos gewesen wäre. Es folgten dann drei Briefchen von der GEZ mit "Bestätigung der Anmeldung", "Kontoauszug" und einer "Zahlungserinnerung". Auch darauf habe ich nicht geantwortet, weil keine Rechtsmittelbelehrung enthalten war und auf solche Beschwerden fast immer computergenerierte, sinnnlose Antwortschreiben folgen.

Nochmal kurz was zu dem Polizisten: Eigentlich habe ich vor der Arbeit der Polizei großen Respekt. Ich denke sogar, dass wir in Deutschland eine der besten und zuverlässigsten Polizeien der Welt haben. Und sie sind chronisch unterbezahlt und (normalerweise) auch chronisch überlastet (sieht man von diesem Polizisten mal ab, der wohl mit seiner normalen Arbeit nicht richtig ausgefüllt war). Ich habe mal ausgerechnet, wie die Relationen eines Polizistengehaltes zu dem Beuteanteil von Harald Schmidt ist, dem der Polizist ja so gerne dienen wollte: Ein Kriminalhauptkommissar verdient jährlich rund 45.000 Euro Brutto. Harald Schmidt kriegt für Lau jährlich 9.000.000 Euro. Hierfür könnte man 200 Kriminalhauptkommissare bezahlen (selber ausrechnen, wer's nicht glaubt)!

Am 7. Mai 2011 (also fast ein halbes Jahr nach der Ankündigung) erhielt ich dannn endlich den rechtsmittelfähigen Bescheid:

 

 

Die Rechtsmittelbelehrung steht übrigens auf der Rückseite und lautet, dass man innerhalb eines Monats nach Erhalt beim NDR oder der GEZ Widerspruch einlegen kann. Diese Frist sollte man unbedingt einhalten, sonst ist man plötzlich "Teilnehmer" - und da kommt man nur schwer wieder raus! Der Widerspruch ist in jedem Fall kostenfrei.

Wie man im Bescheid sieht, wird stark rückdatiert und es gibt keinen Poststempel auf dem Umschlag, sondern nur einen Aufdruck. Früher waren es in vielen Fällen 11 Tage, jetzt immerhin noch fast eine Woche. Auch stressig: Bereits nach 2 Wochen wird die Vollstreckung angedroht, was mich bei meiner ersten Zwangsanmeldung noch etwas nervös gemacht hatte. Ich erkundigte mich damals deswegen beim Verwaltungsgericht und erhielt folgende interessante Auskunft vom Richter:

 

 

So kann man bei der zweiten Zwangsanmeldung immerhin auf die Erfahrungen der ersten Zwangsanmeldung zurückgreifen, was einen Vorteil gegenüber Erstbetroffenen darstellt. Also diesbezüglich Entspannung.

Hier nun mein neues Widerspruchsschreiben:

 

 

Vorab per Fax: 4156-3225

Norddeutscher Rundfunk
Abteilung Rundfunkgebühren
Rothenbaumchaussee 132-134

20149 Hamburg

Hamburg, den 26. Mai 2011

Widerspruch gegen Gebührenbescheid
vom 1. Mai 2011 (Eingang 7. Mai 2011)
Sogenannte "Teilnehmernummer" 480 962 020

 

Begründung

Sie schrieben mir am 9. Dezember 2010, dass ein Polizist ein Autoradio in meinem Auto gesehen habe. Meine erste Frage in diesem Zusammenhang lautet: Haben Sie den Polizisten dazu angestiftet oder ist er selbst auf die Idee gekommen, eine Halteranfrage durchzuführen, um sodann außerhalb seines Reviers nach einem Autoradio zu fahnden?

Dann hat der Polizist diese "Ermittlungsergebnisse" an Sie weitergeleitet, bzw. Ihnen zumindest indirekt zugänglich gemacht. Arbeiten Polizisten neuerdings für Sie als Gebührenbeauftragte? Das Ausspähen von persönlichen Daten und insbesondere die Weitergabe dieser Daten an Sie könnte möglicherweise der Geheimhaltungspflicht eines Amtsträgers (Polizist) widersprechen. Der BGH hat hierzu eine klare Rechtsprechung verkündet (BGH 1 StR 150/02 Urteil vom 8. Oktober 2002). Danach unterliegen die Halterdaten der Geheimhaltung und fallen unter den Schutzbereich des § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB. Begründet wird eine besondere Sorgfaltspflicht beim Umgang mit diesen Daten vom BGH u.a. so:

"Der Fahrzeughalter, der die Speicherung seiner Daten nach § 33 Abs. 1 StVG hinzunehmen hat, darf erwarten, daß die zuständigen Behörden Halteranfragen gemäß § 39 Abs. 1 StVG dahin überprüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft dargetan sind. Soweit faktisch die Möglichkeit des Mißbrauches besteht, kann dies nicht zu einer Einordnung der Fahrzeugregister als "allgemein zugänglich" führen. Insofern ist nämlich von der Rechtstreue desjenigen, der die Halteranfrage stellt, auszugehen."

Halterdaten sind nicht offenkundig, also nicht allgemein zugänglich und unterstehen damit der Geheimhaltungspflicht gem. § 203 StGB. Dazu der BGH:

"Fahrzeug- und Halterdaten, die im Rahmen einer einfachen Registerauskunft nach § 39 Abs. 1 StVG übermittelt werden, sind nicht offenkundig und fallen damit unter den Schutz des § 203 Abs. 2 Satz 2 StGB. (...) Offenkundig im Sinne von § 203 StGB sind solche Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich jederzeit durch Benutzung allgemein zugänglicher, zuverlässiger Quellen unschwer überzeugen können."

Diese Angaben des Polizeibeamten hätten also gar nicht in Ihre Finger gelangen dürfen. Das ist das Eine.

Das Zweite ist, dass Sie erneut, wie in unzähligen anderen Fällen, einfach ins Blaue hinein Gebührenbescheide verschicken und Ihrer Pflicht gem. § 24 VwVfG nicht nachkommen. Ihr Bescheid bezieht sich auf Forderungen bis immerhin 2011, und das, obwohl ich schon seit Juni 2009 überhaupt kein Auto mehr habe. Prüfen Sie dies bitte jetzt nach!

Ihr Polizist kann gar kein Autoradio gesehen haben, sondern nur eine Blende, die ein scharfkantiges Loch verschlossen hat. Die mündliche Befragung des Polizisten als Zeugen in der öffentlichen Gerichtsverhandlung wird diese Tatsache bestätigen.

Der Gebührenbescheid ist selbstverständlich aufzuheben.

Bernd Höcker

 

Wenn ich solche Blogs schreibe, brauche ich ein Gegenüber, mit dem ich kommunizieren kann. Das letzte mal war es der Justitiar des NDR. Da er mir aber mit einer 50.000 Euro Abmahnung kam, weil ich seinen Namen nicht unkenntlich gemacht hatte, und mich später vor dem Hamburger Landgericht verklagte, wende ich mich diesmal an den Intendanten Lutz Marmor, in der Hoffnung, bei ihm auf mehr hanseatische Gelassenheit zu stoßen. Schließlich ist der Intendant einer Landesrundfunkanstalt eine unmittelbare Person der Zeitgeschichte und darf, glaube ich (hoffe ich!), auch mit seinem Namen genannt werden. Irgend jemand muss doch mit seinem Namen dafür einstehen, was der NDR macht! Ich habe ihm heute eine Offene Email geschrieben.. Zunächst der Link auf die reine Textform der Mail zur besseren Lesbarkeit. 

Hier nun die eigentliche Offene Email mit allen CC-Empfängern, die eine Kopie erhalten haben:

 

[Reine Textform]

 

Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht...!

 

Sollte dieser Blog wieder "verschwinden", darf er von jedem Leser komplett an sicherer Stelle wieder veröffentlicht werden.
Die Links sind dabei beizubehalten.
Diese Erlaubnis darf ich nicht wiederholen, wenn ein Verbot bereits greift.

 

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